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Stadtverordnetenversammlung

Stadtverordnetenversammlung

Die Stadtverordnetenversammlung (Gemeindevertretung) ist das oberste Entscheidungs- und Beschlussorgan. Die Mitglieder werden bei den Kommunalwahlen von den Bürgerinnen und Bürgern auf die Dauer von 5 Jahren gewählt.

Die Sitzungen sind öffentlich und werden vom Stadtverordnetenvorsteher geleitet, das ist der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung, der von den Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung gewählt wird.

Aufgaben 

sind z.B. 

  • Wahl des Magistrats - mit Ausnahme des/der Bürgermeisters/in -
  • Überwachung der Verwaltung der Gemeinde und der Geschäftsführung des Magistrats
  • Aufstellung des Haushaltsplanes
  • Grundsätzliche Festlegungen zur Stadtentwicklungs- und Bauleitplanung
  • Beschlüsse zum Stadtrecht,  Benutzungssatzungen für öffentliche Einrichtungen und Gebührenordnungen


Mitglieder

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KONTAKT

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Sitzungstermine