Nachweisberechtigte für bautechnische Nachweise eintragen lassen

  • Leistungsbeschreibung

    Nachweisberechtigte sind Personen, insbesondere Architekten und Bauingenieure, die aufgrund ihrer Berufserfahrung und Referenzen in die besonderen Listen der Nachweisberechtigten nach der Hessischen Bauordnung - HBO - sowohl bei der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen - AKH - als auch bei der Ingenieurkammer des Landes Hessen -IngKH - eingetragen werden.

    Die Nachweisberechtigten werden für die jeweiligen Fachrichtungen entsprechend der Nachweisberechtigtenverordnung (NBVO) anerkannt. 
     

  • Rechtsgrundlage

    • § 2 NBVO - Nachweisberechtigte für Standsicherheit
    • § 3 NBVO - Nachweisberechtigte für vorbeugenden Brandschutz
    • § 4 NBVO - Nachweisberechtigte für Schall- und Wärmeschutz