Betriebserlaubnis für öffentliche Apotheke beantragen
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Bevor Sie eine öffentliche Apotheke übernehmen oder neueröffnen, müssen Sie eine Betriebserlaubnis beantragen.
In den einzureichenden Unterlagen weisen Sie Ihre Qualifikation als Erlaubnisinhaberin oder Erlaubnisinhaber nach. Zudem weisen Sie nach, dass Sie über geeignete Betriebsräume verfügen. Sie versichern eidesstattlich, dass Sie gesetzliche Vorgaben einhalten.
Es empfiehlt sich, vor der Antragstellung Kontakt zu der für Sie zuständigen Behörde aufzunehmen, um den Umfang der notwendigen Unterlagen für Ihren Antrag zu klären.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Näheres zu Art und Umfang der Unterlagen können Sie mit der für Sie zuständigen Behörde klären.
Welche Gebühren fallen an?
Vorkasse: NeinNeueröffnung, Übernahme oder PachtVorkasse: NeinÄnderung einer Erlaubnis zum Betrieb einer oder mehrerer ApothekenRechtsgrundlage
- § 1 Absatz 2 Gesetz über das Apothekenwesen (Apothekengesetz - ApoG)
- § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 4, 7 und 8 Apothekengesetz (ApoG)
- § 6 Gesetz über das Apothekenwesen (Apothekengesetz - ApoG)
- § 4 Verordnung über den Betrieb von Apotheken (Apothekenbetriebsordnung - ApBetrO)
- § 2a Verordnung über den Betrieb von Apotheken (Apothekenbetriebsordnung - ApBetrO)
- § 4 Bundes-Apothekerordnung
Kurztext
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