Energieversorgung: Betrieb von Energieversorgungsnetzen - Genehmigung
Leistungsbeschreibung
Für die Aufnahme des Betriebes eines Energieversorgungsnetzes benötigen Sie eine Genehmigung durch die nach Landesrecht zuständige Behörde.
Voraussetzungen
Sie besitzen die personelle, technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit, um den Netzbetrieb entsprechend den gesetzlichen Vorschriften auf Dauer zu gewährleisten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Zur Vorbereitung der Unterlagen können Sie sich an folgendem Merkblatt orientieren:
Welche Gebühren fallen an?
Die Kosten sind der nachfolgenden Gesetzesgrundlage zu entnehmen:
Nähere Auskünfte erteilt die nach Landesrecht zuständige Behörde.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Klage beim Verwaltungsgericht